Lieferkettensorgfaltspflicht
Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist das Städtische Klinikum Dresden verpflichtet, in seinen Lieferketten und im eigenen Geschäftsbereich menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die Grundsatzerklärung beinhaltet unser Bekenntnis dazu und erläutert das Verfahren zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten.
Gemäß § 8 Abs. 1 LkSG muss es Mitarbeitern sowie externen Personen ermöglicht werden, in einem etablierten Beschwerdeverfahren auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.
Folgende Meldekanäle können genutzt werden:
- Meldung über ein detailliertes Meldeformular,
- Kontaktaufnahme zum Menschenrechtsbeauftragten.
Die Verfahrensordnung informiert über das Beschwerdeverfahren sowie den Ablauf der Prüfung einer Beschwerde.
Das Städtische Klinikum Dresden erstellt und veröffentlicht ab dem Jahr 2024 einen jährlichen Bericht zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gemäß den Vorgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.